Schulordnung

I. Grundsätze für das soziale Miteinander

1.    Das Zusammenleben an  unserer Schule soll bestimmt sein durch Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Achtung.

2.    Jede/r achtet darauf, dass niemand seelisch oder körperlich verletzt oder ausgegrenzt wird. Kritik sollte so formuliert werden, dass sie nicht persönlich angreift.

3.    In einer Schule sind Konflikte nicht zu vermeiden. Also bemühen wir uns alle, sie durch Gespräche gemeinsam abzubauen und zu lösen. Dafür kann es nötig sein, geeignete ältere Schüler und Schülerinnen oder Lehrkräfte hinzu zu ziehen.

4.    Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für den allgemeinen Zustand des Gebäudes und der Einrichtung.

5.    Jede/r ist verpflichtet, das Eigentum anderer zu achten.

II.   Grundregeln

1.    Jeder Schüler, jede Schülerin sowie jede Lehrkraft informiert sich am Morgen und nach Schulschluss über den Vertretungsplan.

2.    Die Schülerinnen und Schüler halten sich während der großen Pause in ihrem Klassenraum, in den beiden Pausenhallen oder auf den Schulhöfen des FRG auf. Ball-, Lauf- und Fangspiele usw. sind nur draußen erlaubt. Der Aufenthalt im Klassenraum ist nur für sehr ruhige Aktivitäten gestattet.

3.    Am Ende der Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler zu ihrem neuen Unterrichtsraum.

4.    Nach dem Klingeln zur Stunde hält sich jeder Schüler und jede Schülerin im Unterrichtsraum bzw. vor dem Fachraum auf. Erscheint 5 Minuten nach dem Klingeln die Fachlehrkraft nicht, so meldet der/die Klassensprecher/in oder der/die Kurssprecher/in dies dem Sekretariat.

5.    Nach der letzten Stunde des Schultages werden die Stühle in den Klassenräumen auf die Bänke gestellt.

6.    Jede Klasse ist dafür verantwortlich, dass ihr Klassenraum am Ende des Schultages in zumutbarem Zustand hinterlassen wird. Eventuelle Schäden werden unmittelbar dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder im Sekretariat gemeldet.
Die Klasse achtet darauf, dass ihr Klassenraum von der Fachlehrkraft abgeschlossen wird, wenn die Klasse sich in einen anderen Raum begibt.

7.    Beim Spielen auf dem Hof und in der Pausenhalle darf der Unterricht nicht gestört und niemand gefährdet werden. In der Pausenhalle und auf den Gängen wird daher grundsätzlich nicht getobt. Insbesondere ist das Werfen von Schneebällen verboten.

8.    Während der Unterrichtszeit hat sich im Gebäude und auf dem Pausenhof jede/r so zu verhalten, dass kein Unterricht gestört wird.

9.    Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände nicht unbefugt verlassen. Ausnahmen davon sind im Einzelfall mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder der Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin möglich.
Wiederholte Verstöße gegen diese Regel werden in der Regel mit Ordnungsmaßnahmen geahndet, die auch den Verweis von der Schule beinhalten können.

10.  Rauchen und der Genuss von Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

11.  Wer gegen die Regeln verstößt, hat mit Konsequenzen zu rechnen, die im Ermessen des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin oder des Schulleiters liegen. Ein Fehlverhalten kann auch zu Ordnungsmaßnahmen führen.

Zusatz

Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, sie haben sich bei einer Lehrkraft oder im Sekretariat angemeldet.

Die jeweils gültige Nutzungsordnung der Computeranlage ist Bestandteil der Hausordnung.

Die Pausenordnung ist gültig ab dem Schuljahr 2008/2009.

J. Thiele
Schulleiter