Nutzungsordnung der Computeranlage
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung des Fritz-Reuter-Gymnasiums. Eine Anerkennung der Schulordnung durch Unterschrift beinhaltet auch die Anerkennung dieser Nutzungsordnung. Die Nutzungsordnung wird in den betroffenen Räumen durch Aushang sichtbar gemacht.
2. Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule. Der Zugang zu den Computeranlagen außerhalb des Unterrichts wird durch die Betreuungslehrkraft in Zusammenarbeit mit der Schulleitung geregelt. Weisungsberechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer. Die Computeranlagen sind ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen.
Nicht erlaubt ist beispielsweise
- das Surfen zu Tauschbörsen, jugendgefährdenden Seiten oder Seiten, deren Bereitstellung in Deutschland strafbar ist
- das Chatten (E-Mailing ist jedoch gestattet, s.u. 7.)
- das Verbreiten oder Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten (Software, Mp3s, …)
Die Liste ließe sich fortführen und soll nur der Veranschaulichung dienen!
3. Benutzung des Netzes
Das Anmelden im Netz (Einloggen) ist nur unter dem eigenen Nutzernamen gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login‑Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt die rechtlichen Konsequenzen. Das Passwort ist geheim zu halten! Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen).
4. Datenschutz und Datensicherheit
Alle im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Systemverwalters. Im Interesse eines wirksamen Schutzes müssen die Passwörter sinnvoll gewählt werden und dürfen anderen nicht bekannt gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht.
5. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich jemand durch Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit den Urhebern der Information klären. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet‑Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge. Den Nutzern ist bekannt, dass der Netzwerkadministrator regelmäßig Stichprobenkontrollen macht. Dazu ist die Schule berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern aus denen Datum und Art der Nutzung festzustellen ist.
6. Bereitstellung von Informationen für das Internet
Verantwortlich für die Bereitstellung von Informationen für das Internet auf der Homepage der Schule ist immer der Schulleiter. Veröffentlichungen durch Nutzer bedürfen der vorherigen Genehmigung des Schulleiters in Absprache mit der Betreuungslehrkraft. Eine Geheimhaltung von Daten, die auf diesem Wege über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt damit einer Veröffentlichung gleich.
7. Nutzung von E‑Mails
Eine Äußerung mittels E‑Mail kann zivilrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist grundsätzlich untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Es ist verboten, Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten. Werden Informationen per E‑Mail versandt, geschieht dies in persönlicher Verantwortung für die übermittelten Botschaften und Inhalte durch den Absender. Grundsätzlich sollten aus Sicherheitsgründen keine persönlichen Informationen (Adresse, Telefonnummer, etc.) per E-Mail weitergegeben werden.
8. Verhalten im Computerraum
Innerhalb der Computerräume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten. Das Einnehmen von Speisen und Getränken im Computerraum ist nicht gestattet. Die Bedienung der Hard‑ und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können im zugewiesenen Arbeitsbereich im Netz abgelegt werden. Das Starten von eigener Software bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person. Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die aufsichtsführende Person zu verständigen. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen.
9. Zuwiderhandlungen
Nutzer, die unbefugt lizenzpflichtige Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren, machen sich strafbar. Sie können rechtlich verfolgt werden. In regelmäßigen Abständen erfolgen Kontrollen der abgespeicherten Daten und des Datenverkehrs.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet‑Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen Erziehungsmittel und ggf. Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.